Tierhaarallergierisiko durch Hunde verringern!

HundeallergieHunde verringern das Tierhaarallergierisiko

Hunde und Katzen können das Risiko zur Anfälligkeit gegenüber Tierhaarallergien senken. Lange galt, daß das Allergierisiko dadurch erhöht wird, wenn Kinde bereits im Säuglingsalter Kontakt zu Haustieren haben. Eine aktuelle Studie die im Fachjournal „Clinical and Experimental Allergy“ veröffentlicht wurde, zeigte auf das eher das Gegenteil anzunehmen ist. Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, daß die Haltung eines Haustieres das Allergierisiko und die damit verbundene Anfälligkeit für ein bestimmtes Allergen bei Kindern eher mindern könnte. Entscheidend sei vor allem die früheste Kindheit.

Für die Studie begleiteten Forscher aus den USA ihre Probanden von Geburt an, bis ins Erwachsenenalter. In regelmäßigen Abständen befragten sie Eltern und Kinder nach der Häufigkeit der Kontakte mit Hunden und Katzen. Im Alter von 18 Jahren wurden von 565 Studienteilnehmern Blutproben ausgewertet, anhand deren die Wissenschaftler der Abteilung für öffentliche Gesundheit des Henry-Ford-Krankenhauses die Anzahl der Antikörper gegenüber Hunde- und Katzenallergenen bestimmen konnten.

Ihr Fazit besagt, daß bereits das erste Lebensjahr zu einem Großteil entscheidend ist, ob ein Kind eine Tierhaarallergie entwickeln kann. Die Anwesenheit eines Haustiers im Babyalter schein einen schützenden Effekt zu besitzen. So wiesen Junge Männer ein um die Hälfte reduziertes Allergierisiko auf, wenn die Familie in ihrem ersten Lebensjahr einen Hund besaß. Die Leitende Wissenschaftlerin Ganesa Wegienka erklärte das Ergebnis ihrer Arbeit zusammenfassend: „Die Studie ist ein weiterer Beweis, dass Erfahrungen im ersten Lebensjahr den späteren Gesundheitsstatus beeinflussen – und dass es das Allergierisiko von Kindern nicht erhöht, wenn sie früh im Leben Haustieren ausgesetzt sind“.

Versicherungspflicht für Hundehalter

TierhalterhaftpflichtversicherungVersicherungspflicht
An alle Hundehalter in Niedersachsen.
Das Bundesland Niedersachsen hat ein neues Tier-, respektive Hundehalter-Gesetz erlassen, das mit Wirkung zum 01.07.11 in Kraft tritt.

Bisher war eine Tierhalterhaftpflichtversicherung bzw. Hundehalterhaftpflicht freiwillig. Dies wird ab dem 01. Mai 11 zur Pflicht. Diese gesetzliche Änderung betrifft ausnahmslos alle Hundearten bzw. alle Hunderassen. Es spielt auch keinerlei Rolle, ob der Hund eine spezielle Ausbildung hinter sich hat.

Der Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, respektive Hundehalterhaftpflicht ist dann ständig mitzuführen und auf Verlangen der Kontrollbeamten vorzuzeigen. Sie sollten Ihren Hund also recht zeitnah bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung anmelden, damit Sie eine Hundehalterhaftpflicht nachweisen können.

Des Weiteren müssen alle Hunde – auch hier wieder ausnahmslos alle – gechippt werden. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hund zum Tierarzt bringen müssen, damit er einen Chip implantieren kann. Dies hat den Sinn, dass Ihr Hund registriert ist und somit jederzeit unter anderem gefunden werden kann. Dadurch ist eine eindeutige Identifikation möglich.

Weiterhin müssen Sie als Hundebesitzer, sollten Sie Ihren Hund weniger als zwei Jahre haben, einen Hundeführerschein nachweisen können. Am besten ist, falls Sie die Möglichkeit haben, von dem Vorbesitzer einen schriftlichen Nachweis anfordern. Diese Verordnung tritt ab 2013 in Kraft. Ein Hundeführerschein besagt, dass Ihr Hund Gehorsam gelernt hat. Einen Hundeführerschein können Sie bei einem Hundeverein erwerben.

Achtung, sehr wichtig!!
Wer diesen neuen gesetzlichen Verordnungen des Landes Niedersachsen nicht nachkommt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 Euro rechnen.

Zusammenfassung.
Ab 2011 verlangt das Land Niedersachsen einen Nachweis über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, respektive einen Nachweis über eine Hundehalterhaftpflicht.
Weiterhin muss Ihr Hund durch einen Tierarzt gechippt werden. Wenn Sie neuer Hundebesitzer sind, müssen Sie einen Hundeführerschein haben. Diese Verordnung wird ab 2013 fällig.
Diese neuen Verordnungen gelten ausnahmslos für alle Hundearten- und Rassen. Darunter fallen auch Blinden- und Gebrauchshunde.
Wer gegen diese Verordnung verstößt, macht sich strafbar und muss mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro rechnen.
Denken Sie also unbedingt daran, dass sie ab dem 01.07.11 jederzeit von einem städtischen Beamten angehalten werden können und alle Nachweise vorzeigen müssen.

Hundehalterhaftpflicht Vergleich

Hundeausstellung in Schweden

HundeausstellungOutdoor Dog Show in Schweden
Inmitten der grünen Natur befindet sich eine Landschaft bunter Faltzelte, zwischen denen genügend Platz für die spannende Outdoor Dog Show ist, die hier stattfindet.
Viele Hundeausstellung in Schweden werden in entspannter Atmosphäre als Freilandaustellung durchgeführt. Die Faltzelte laden ein zum Sitzen und Zuschauen oder als Informationsbereich und Ort zum Austauschen.
Sie genießen hier sowohl ein interessantes Rahmenprogramm als Besucher als auch zugleich eine angenehme Umgebung als Teilnehmer. Nicht nur der Hundebesitzer fühlt sich hier gut aufgehoben, sondern auch für die Hunde selbst ist durch die natürliche Umgebung und die übersichtliche Gestaltung des Platzes durch die Faltzelte für eine stressfreie Outdoor Dog Show gesorgt.
Der durch Markierungen abgetrennte Vorführbereich sichert zudem die notwendige Konzentration des vorzuführenden Hundes auf den ihm vertrauten Besitzer. Dadurch kann der Zuchtrichter nach den vorliegenden Auswahlkriterien ohne unnötige, störende Fremdeinflüsse die von ihren Besitzern bei der Hundeausstellung in Schweden ausgestellten Zuchthunde bewerten.
Die Beurteilung erfolgt nach Formwertnoten, die sich von ungenügend bis vielversprechend erstrecken, wobei auch eine Disqualifikation erfolgen kann. Desweiteren existieren verschiedene Alterseinstufungen, die die Auswahl für eine geeignete Outdoor Dog Show für Ihren Rassehund eingrenzen. Das durch den Zuchtrichter bei der Hundeausstellung vergebene Urteil richtet sich nach den international gültigen Rassenstandards und stellt eine relevante Einstufung des vorgeführten Hundes dar.
Eine große Ehre bedeuten auch die für die teilnehmenden Prachtexemplare zu erlangenden Orden und Zertifikate. Die expliziten Richtlinien und Bestimmungen, ob die Aufnahme eines Hundes in einen Wettbewerb oder den allgemeinen Ablauf dieses betreffend, gewährleisten eine seriöse, entspannte und interessante Teilnahme – entweder als Besucher oder Teilnehmer.